Die neue Große Koalition unter Führung von Friedrich Merz startete mit dem Versprechen, keine weiteren Schulden aufzunehmen. Nur wenige Wochen später legt die CDU/CSU-SPD-Regierung jedoch ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro auf. Dieses Finanzpaket sollte vor allem die Infrastruktur stärken und zusätzliche Mittel für die Länder bereitstellen.
Nun hat der Bundesrechnungshof den Gesetzentwurf scharf kritisiert. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages bezeichneten die Prüfer die Vorlage als „substanzlos“. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass zentrale Elemente wie Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Erfolgskontrollen vollständig fehlen. Ohne klare Vorgaben bestehe die Gefahr, dass die Milliarden an den tatsächlichen Bedürfnissen vorbeifließen.
Von den 500 Milliarden Euro sollen 100 Milliarden direkt an die Länder gehen. Doch verbindliche Regeln zur Verwendung sind nicht vorgesehen. Damit, so der Rechnungshof, könnte der angestrebte Effekt neuer Investitionen ins Leere laufen. Brisant ist zudem, dass der erste Entwurf des Finanzministeriums noch vorgesehen hatte, mindestens 60 Prozent der Gelder unmittelbar den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese Regel verschwand im Kabinettsbeschluss ersatzlos.
Die Finanzkontrolleure kritisieren außerdem das Fehlen grundlegender Mechanismen. Es gibt keine klaren Zielvorgaben, keine Rückforderungsrechte bei Fehlverwendung und keine Kriterien, um unwirtschaftliche Projekte auszuschließen. Die Gefahr, dass Gelder nach dem Prinzip der Gießkanne verteilt werden, sei hoch.
In ihrem Bericht warnen die Prüfer: Ohne verbindliche Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und zur Zielerreichung sei das Vorhaben nicht tragfähig. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form könne weder eine transparente Mittelverwendung noch eine gesamtstaatliche Wirkung garantieren.