Bundestag hebt Paragraf 219a StGB -Werbeverbot für Abtreibungen – auf

Die Ampel-Koalition und die Fraktion der „Linken“ haben im Deutschen Bundestag nun das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft. Alle strafgerichtlichen Urteile, die nach dem 3. Oktober 1990 ergingen, werden damit aufgehoben.

Werbeverbot für Abtreibungen: Ampel und Linke stimmen dagegen

„Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Linken das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen.

Ärzte sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, auf ihrer Website darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dafür anwenden. Bisher mussten sie mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, wenn sie solche Informationen öffentlich bereitstellten. Außerdem sollen Ärzte, die bereits auf Grundlage von Paragraf 219a StGB verurteilt wurden, rehabilitiert werden. Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden alle strafgerichtlichen Urteile wegen Paragraf 219a StGB, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die laufenden Verfahren eingestellt.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Behandlungszimmer beim Arzt, über dts Nachrichtenagentur