Nebentätigkeiten im Bundestag – Union will jetzt hart durchgreifen

Die sogenannte Maskenaffäre hat der Union im Deutschen Bundestag offenbar hart zugesetzt. Es soll einen neuen Verhaltenskodex für Abgeordnete geben, der klar festlege, welche Nebentätigkeiten mit der politischen Tätigkeit verbunden sein können und welche nicht. So klar scheinen die Regelungen aber nicht zu sein, lässt ein Bericht vom Redaktionsnetzwerk Deutschland vermuten. Die Redaktion geht davon aus, es könnten mehrere Abgeordnete der Unionsfraktion von diesem Verhaltenskodex betroffen sein und also Nebentätigkeit aufgeben müssen.

Direkter Zusammenhang wichtig

Dabei sieht der Kodex vor, dass „bezahlte Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten“ ausgeschlossen werden müssen, sofern diese „in einem direkten Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet, das in der Fraktion betreut wird, stehen“. Wer eine herausgehobene Funktion innehabe, müsse dabei „vergleichbare Anforderungen wie für Mitglieder der Bundesregierung“ gegen sich gelten lassen. Dies wiederum könnte ggf. sogar Vorsitzende von Arbeitsgruppen betreffen, so die Spekulation.

Minister etwa dürfen neben ihrem Amt keinen anderen Beruf „ausüben“. Zudem ist es untersagt, Vorstandsmitglied, Aufsichtsratmitglied oder Verwaltungsratmitglied eines Unternehmens zu sein, das gewinnorientiert arbeitet. Der Bericht zitiert dabei als Beispiel für Konflikte den Vorsitzenden der Fraktionsarbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur, Alois Rainer. Der ist Aufsichtsratsmitglied bei Toll Collect, dem Maut-Betreiber.

Rainer wiederum meint, es bliebe zunächst „abzuwarten, welche Punkte konkret im Verhaltenskodex festgehalten werden“. Er selbst würde derzeit keinen Widerspruch zu seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat des Unternehmens sehen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Karin Maag, arbeitete in den zurückliegenden beiden Jahren als Beraterin für ein Unternehmen Davita Medical Group. Die Nebentätigkeiten seien angezeigt und stünden in keinem Interessenkonflikt zum Mandat. Sie würde keine vorteilsbringenden Kontakte vermitteln.

Lobbycontrol wiederum meint, dass es nicht auf die Vermittlung von Kontakten ankomme, wenn wie hier mögliches Insiderwissen dem Unternehmen Vorteile verschaffen könne – oder Frau Maag ggf. nicht unbefangen sei. Maag erklärte, sie werde Nebentätigkeiten beenden, wenn die entsprechenden Compliance-Regelungen der Fraktion dies vorsehen würden. Andere Politiker verweisen darauf, dass die Unabhängigkeit und damit die Nicht-Verbeamtung ein wichtiges Gut sei. Wir dürfen gespannt sein, wie weit die Compliance-Regelungen gehen werden – und ob andere Fraktionen entsprechende Regelungen ebenfalls aufstellen.