Merkel-Gesetz: Bundesrat soll nicht einbezogen werden

Bundeskanzlerin Merkel plant, das Infektionsschutzgesetz dahingehend zu verändern, dass Entscheidungen über Lockdowns oder andere Maßnahmen nur noch von der Bundesregierung entschieden werden sollen. Die Bundesländer-Chefs würden damit ihre Kompetenzen verlieren, Merkel und ihr Kabinett würden quasi alleine für das ganze Bundesgebiet entscheiden. Kritiker sehen darin das Ende des Föderalismus und eine gefährliche Machtkonzentration bei der Kanzlerin.

Bundesrat braucht nicht zuzustimmen

Die Gesetzesänderung muss noch vom Bundestag und Bundesrat genehmigt werden. Wie „Epoch Times“ jedoch berichtete, soll offenbar der Bundesrat umgangen werden. In dem Gesetzentwurf ist die Zustimmung des Bundesrates nicht vorgesehen. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz erklärte, dass mit dem Gesetz „mehr Vereinheitlichung der Maßnahmen und mehr Transparenz für die Bürger:innen“ geschaffen werden solle. Bereits am Dienstag wird das Kabinett die Vorlage verabschieden und hat dies gerüchteweise getan, bis Freitag soll sich der Bundestag mit der Gesetzesänderung befassen.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes möchte Merkel umfassende Kompetenzen auf den Bund übertragen. Bundesländer könnten so zu harten Lockdowns angewiesen werden – ganz egal, wie die Infektionslage lokal aussieht.

Bundestagspräsident Schäuble sprach sich dafür aus, das Gesetz schnell auf den Weg zu bringen: Entweder könne der Bundestag ein Gesetz auf den Weg bringen, „das die Bundesregierung ermächtige, bundeseinheitliche Regelungen für Corona-Maßnahmen zu erlassen“. Dies erfordere die Zustimmung des Bundesrates. Allerdings könne der Bundestag ein Gesetz erlassen, bei dem die Zustimmung des Bundesrates nicht vorgeschrieben sei. Schäuble „plädiere für diese Variante“.

Die Vorlage sieht bundesweite harte Lockdowns vor, Ausgangssperren sowie Schließungen von Schulen und Geschäften. Bestimmte Maßnahmen sollen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 100 bundesweit einheitlich gelten. Merkel bezeichnet dieses Vorgehen als „verbindliche Notbremse“ und kritisierte in der Vergangenheit, dass sich die Ministerpräsidenten nicht daran gehalten hätten. Die nächtlichen Ausgangssperren gelten von 21 bis 5 Uhr. Kontaktbeschränkungen können in „Hotspots“ noch verschärft werden. Zudem können Hochschulen, Sportstätten, Kultureinrichtungen und die Gastronomie vollständig geschlossen werden.