Katastrophe für Gastwirte: Zwangsschließung – und jetzt Lizenzverlust

Die Wirtschaftspolitik in der aktuellen Corona-Krise läuft zumindest für einige Branchen deutlich aus dem Ruder. Aktuell fragen sich bereits zahlreiche Beobachter, warum Außenanlagen nicht geöffnet werden können, da bekannt ist, dass die Aerosole sich draußen nicht annähernd so riskant darstellen wie in Innenbereichen.

Aktuell aber werden die Gaststätten wohl die „Letzten“ sein, die öffnen – und gleichzeitig droht ein weiteres Damoklesschwert. Der TV-Sender n-tv.de berichtete darüber, dass die Gaststätten nun möglicherweise ihre Lizenz verlieren, da sie nicht öffnen oder geöffnet hatten.

Wer ein Jahr lang schließt, muss schließen

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass, wer ein Jahr lang seine Gaststätte nicht öffnet, die Gaststättenerlaubnis verliert. Dies wiederum ist kein Argument, dass nicht in der Praxis schon sichtbar wäre. Die Stadtverwaltung Bad Waldsee soll 75 Gastronomiebetriebe angeschrieben haben und diesen eine Warnung zugestellt haben.

„Wichtige Information: Erlöschen der Gaststättenerlaubnis nach einem Jahr Betriebsschließung“, so wird in dem Bericht die „Schwäbische Zeitung“ zitiert. Dabei würden die Gastronomen darauf verwiesen, dass „nach Paragraf 8 Gaststättengesetz die gaststättenrechtliche Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb ein Jahr lang nicht ausgeübt hat.“

Dies gelte, so wird das Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg zitiert, auch bei Corona-bedingten Schließungen gelten. Die Verwaltung zeigt sich ob der offenbar harschen Reaktionen nun etwas zahmer. „Wir wollten die Wirte mit diesem Informationsschreiben sicher nicht ärgern, im Gegenteil, wir sehen das Schreiben als Unterstützung, um zu verhindern, dass die Löschfrist greift. Um diese Meldung so formlos wie möglich zu ermöglichen, haben wir im Schreiben als Rückmeldung bewusst einen unbürokratischen Anruf oder eine Mail angeboten.“

Offenbar hat jedoch nicht nur Baden-Württemberg zugeschlagen, sondern auch der Hotel- und Gaststättenverband Dehoba Bayern hat bereits auf das Gaststättengesetz verwiesen. Allerdings habe das Wirtschaftsministerium Bayern dem Verband bestätigt, dass auch die Corona-Maßnahmen einen wichtigen Grund darstellen“, um diese Frist von einem Jahr zu verlängern.

Erstaunlich, dass die staatlichen Stellen diese Frist nicht automatisch ausgesetzt haben.