EU verhängt hohe Strafen gegen Nomura, UBS und Unicredit

Von der Leyen

Die Geschehnisse klingen wie ein quotenstarker Wirtschaftskrimi im Fernsehen. Über Jahre hinweg treffen sich in unterschiedlicher Zusammensetzung die Anleihenhändler führender Großbanken in geheimen Chat-Rooms im Internet. Sie reden über Preise und tauschen andere sensible Informationen untereinander aus.

Die Konsequenz dieser geheimen virtuellen Treffen ist ein Finanzmarkt, der ganz nach dem Belieben der Investmentbanken gesteuert wird und diesen hohe Gewinne bringt. Und weil all das so schön ist, findet das Ganze nur wenige Jahre nach der Finanzkrise statt, in der einige dieser Häuser in Schieflage gerieten und mit öffentlichen Geldern in Milliardenhöhe gerettet werden mussten.

Was unglaublich klingt, ist leider war und so greift die EU-Wettbewerbskommission heute, nachdem die jahrelangen Untersuchungen zum Fall abgeschlossen sind, hart durch und verhängt Bußgelder in Höhe von insgesamt 371 Millionen Euro gegen drei Banken, die japanische Nomura, die italienische Unicredit und die USB aus der Schweiz.

Vier Banken kommen ungeschoren davon

Den Löwenanteil der Strafe hat die UBS zu bezahlen. Auf sie entfallen 172,4 Mio. Euro. Es hätten durchaus noch mehr werden können. Die bei der Aufklärung des Falls geleistete Unterstützung wurde jedoch mit einem geringeren Strafmaß berücksichtigt. Die anderen beiden Banken kamen wesentlich glimpflicher davon. Nomura muss eine Strafe in Höhe von 129,6 Mio. Euro zahlen und die Unicredit hat 69,4 Mio. Euro zu berappen.

Eine Strafe verdient gehabt hätten auch die anderen beteiligten Institute. Sie bleiben jedoch aus verschiedenen Gründen vollkommen straffrei. Die Bank of America und Natixis blieben straffrei, weil ihre Beteiligung an den Absprachen nach den EU-Regeln schon zu lange zurückliegt.

Eine Strafe verdient gehabt, hätte auch die WestLB bzw. ihre Rechtsnachfolgerin Portigon. Sie muss ebenfalls nicht zahlen, weil das Institut inzwischen derart stark geschrumpft ist, dass das vorgesehene Bußgeld die Grenze von 10 Prozent der der Einnahmen überschritten hätte. Vollkommen straffrei blieb auch die inzwischen in Natwest umbenannte Royal Bank of Scottland. Sie agierte in diesem Fall als die Kronzeugin der EU-Wettbewerbskommission.