Das große Zittern der Cum-Ex-Straftäter und der betrügerischen Banker hat begonnen

Es ist nicht nur ein spektakuläres Urteil, welches das Landgericht Bonn nach 29 Verhandlungstagen fällte, sondern auch eines, das Signalwirkung haben könnte. Zum ersten Mal wurde ein deutscher Banker wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Angeklagt war der ehemalige Generalbevollmächtigte der Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Der Straftatbestand: Steuerhinterziehung durch die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte. Damit wird der Handel mit deutschen Dividendenaktien bezeichnet, die einmal mit (cum) und einmal ohne (ex) Dividendenanspruch gehandelt wurden.

Der Charme dieses Modells bestand darin, dass die Betrüger nur einmal die Kapitalertragsteuer abführten, sich diese vom Finanzamt anschließend aber zweimal erstatten ließen. Inzwischen ermitteln überall in Deutschland Staatsanwaltschaften gegen mehr als 1.000 Banker, Investoren, Anwälte und Finanzberater, die an dem Modell verdient haben oder bei der Steuerhinterziehung mitgewirkt hatten.

Nicht nur die Banker haben Grund, zu zittern

Die Schäden für den deutschen Staat gehen in die Milliarden. Allein der in Bonn verhandelte Fall schädigte die Staatskasse um 168 Millionen Euro. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass die Schuld des Angeklagten erwiesen sei und ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorliege.

Es folgte damit im Wesentlichen der Argumentation von Oberstaatsanwältin, Anne Brorhilker, die eine Haftstrafe von zehn Jahren gefordert hatte und in ihrem Plädoyer deutlich gemacht hatte, dass der Angeklagte innerhalb der Warburg-Bank als rechte Hand des Chefs und Warburg-Gesellschafters, Christian Olearius, eine der zentralen Figuren innerhalb des Geldinstituts für das betrügerische Geschäftsmodell war.

Ein Grund für das hohe Strafmaß war, dass der Angeklagte sich weder gegenüber der Staatsanwaltschaft noch gegenüber dem Gericht als kooperationsbereit gezeigt hatte und zur Aufklärung des Sachverhalts keinen Beitrag leistete. Die im ersten Prozess beklagten Börsenhändler aus London hatten an dieser Stelle anders agiert. Sie hatten umfassend über das System der Cum-Ex-Geschäfte ausgesagt und kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Bislang kooperieren nur wenige Beschuldigte mit den Ermittlungsbehörden. Viele Verdächtige setzen offenbar darauf, dass der Staat die äußerst komplizierte und nur schwer zu verstehende Materie niemals genug durchdringen kann, um ihnen eine konkrete Schuld nachweisen zu können.

Sie haben durch das Bonner Urteil nun durchaus Grund, sich Sorgen zu machen und ihr Verhalten gegenüber den Ermittlungsbehörden möglicherweise zu überdenken.