Nach Weimarer Urteil: Weitere Gerichte kippen Maßnahmen an Schulen

Nachdem das Weimarer Familiengericht das Sensationsurteil erlassen hat, welches es zwei Schulen untersagt, Maßnahmen wie Masken-, Test- und Abstandspflicht an Kindern und Schülern zu praktizieren, ziehen weitere Gerichte nach. Obwohl dem Weimarer Richter „Rechtsbeugung“ unterstellt wird, entschieden sich weitere Gerichte, die Maßnahmen aufgrund von „Gefährdung des Kindeswohls“ zu untersagen.

Bayrisches Familiengericht entschied ähnlich

So entschied ein Familiengericht im bayerischen Weilheim, dass die Maskenpflicht für Kinder zu unterlassen sei. Ein Gericht in Magdeburg kippte die Testpflicht an Schulen.

Das Weimarer Gericht stützte seine Entscheidung auf drei Sachverständigengutachten von Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer. Die drei Experten kamen in ihren Gutachten zu dem Schluss, dass die Corona-Maßnahmen an Schulen eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen.

Das Thüringer Bildungsministerium will das Gerichtsurteil nicht akzeptieren und die Maßnahmen durchgesetzt sehen, obwohl nicht nur die drei Sachverständigengutachten, sondern viele weitere Experten seit Monaten vor Schädigungen der Kinder durch Maskentragen, Test- und Abstandspflicht warnen.

Das Bildungsministerium unterstellt, dass das Gerichtsurteil „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel aufwerfe“. Bei der Thüringer Staatsanwaltschaft sind zudem mehrere Klagen wegen „mutmaßlicher Rechtsbeugung“ eingegangen. Die Kläger halten die von Bundes- und Landesregierungen getroffenen Corona-Maßnahmen offenbar für verfassungsgemäß.

Es wird sich zeigen, ob der Versuch, die Weimarer Richter einzuschüchtern, gelingen wird. Nachdem aber zwei weitere Gerichte sich dem Weimarer Urteil angeschlossen haben, ist mit einem Dominoeffekt zu rechnen. Am Ende des Kampfes für das Kindeswohl und für die Menschenrechte werden nach Meinung von Beobachtern Recht, Rechtschaffenheit und Menschlichkeit obsiegen.