Visegrád-Staaten lehnen EU-Migrationspakt ab

Im Dezember 2018 war Bundeskanzlerin Angela Merkel höchstpersönlich ins marokkanische Marrakesch gereist, um ein Plädoyer für den UN-Migrationspakt zu halten und diesen vor Ort eigenhändig zu unterschreiben. Angela Merkels Gesicht wurde damit endgültig zum Symbol des UN-Migrationspaktes und der Massenmigration in die EU. Zahlreiche Staaten hatten die Unterzeichnung des Paktes abgelehnt, darunter Ungarn, die USA, Österreich, Australien, Tschechien, Israel, Polen, Slowakei und Bulgarien.

Merkel sagte damals, sie stehe als deutsche Kanzlerin hinter dem Pakt und allen Unterzeichnern. Sie sei als Vertreterin des Landes nach Marokko gekommen, „welches mit dem Nationalsozialismus großes Leid über die Welt gebracht habe“. Deshalb sei internationale Zusammenarbeit heute wichtiger denn je. Deutschland werde sich zum Wohle der Menschen auf diesem Planeten weiter für den Pakt einsetzen, so Merkel. Denn jedem müsse klar sein, dass die Probleme der Schleuserbanden und der illegalen Migration nur gemeinsam, auf internationaler Ebene lösen könne.

Falschmeldungen über den Pakt würden Ängste in der Bevölkerung auslösen. Dabei dürfe nicht vergessen werden, dass „der Kern des Migrationspakts nichts mit diesen Ängsten zu tun habe“, sagte Merkel. Legale Migration „sei etwas Gutes und heute sei ein sehr bedeutender Tag“, fuhr Merkel fort, der „Pakt unterscheide sehr wohl zwischen Flüchtlingen und Arbeitsmigration. Deshalb sollten die Vereinten Nationen gleich zwei Pakte verabschieden: Den Pakt für Migration und den Flüchtlingspakt“, so Merkel.

Staatsrechtler warnten vor Pakt

Staatsrechtler und Völkerrechtler sowie andere namhafte Persönlichkeiten wie z. B. der Autor Stefan Aust warnten ausdrücklich vor der Unterzeichnung des Migrationspaktes: Zwar sei der Pakt rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend. Die Bundesregierung habe die Bevölkerung bewusst irregeführt.

Durch das im Pakt festgeschriebenen Prinzip der „gemeinsamen Verantwortung“ könne aus rechtlich nicht bindend doch sehr schnell verpflichtend werden. Der Pakt werde eine gewisse Sogwirkung auslösen und die Migration aus armen Staaten in die reichen EU-Staaten, vor allem nach Deutschland deutlich verstärken. Die Ziele, die im Pakt vereinbart wurden, würden umgesetzt werden – und zwar rechtlich bindend.

Die EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen hatte jüngst vorgeschlagen, das EU-Asylrecht zu reformieren. Ursache für die wiederaufgenommene Diskussion um die Asylrechte war der Brand in dem Migranten- und Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos. Österreichs Bundeskanzler Kurz hält die EU-Asylpolitik für gescheitert. Viele Staaten würden die EU-Umverteilung ablehnen und diese werde auch künftig nicht funktionieren. Länder wie Polen und Ungarn hatten sich geweigert, weitere Migranten aufzunehmen.

Der Vorschlag aus Brüssel sieht vor, dass auch „andere Formen der Solidarität“ möglich werden sollen. So könnten sich Polen und Ungarn um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber kümmern. Die EU-Kommission besteht aber darauf, dass es eine „verpflichtende Solidarität“ sein muss. Tschechien bezeichnete die Pläne als „Unsinn“, Polen und Ungarn lehnen die Reformpläne der EU-Kommission ab, da die Reformpläne immer noch das Vorhaben beinhalteten, Flüchtlinge über Quoten in der EU zu verteilen, jedoch keine Pläne für Aufnahmelager außerhalb der Europäischen Union.

Tschechiens Ministerpräsident Babis sagte, die „EU müsse Migration stoppen. Deshalb sei es notwendig, Auffanglager außerhalb der Europäischen Union zu errichten und nicht innerhalb. Die EU müsse daher etwa mit Libyen und Syrien verhandeln, damit die Menschen dort blieben. Polens Regierungschef Morawiecki sagte, „die Gruppe der vier Visegrád-Staaten, zu der auch die Slowakei gehört, halte an ihrer Position fest, dass die EU-Migrationspolitik auf eine rigorose und wirksame Grenzkontrollpolitik sowie Hilfe für die Herkunftsländer setzen müsse“.