Verwaltungsgericht Wien zerlegt Corona-Politik der Regierung

Die Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung in Österreich ist nicht minder verheerend und umstritten als die Politik der Bundesregierung in Berlin. Weil am 31. Januar 2021 ein rechtswidriges FPÖ-Versammlungsverbot in Wien von der österreichischen Regierung erlassen worden ist, ist die FPÖ dagegen vorgegangen und hat Klage beim Verwaltungsgericht in Wien eingelegt. Der Klage der FPÖ wurde am 24. März nicht nur stattgegeben sondern das Wiener Verwaltungsgericht hat die Corona-Politik insgesamt zerpflückt. Denn auch in Wien wird nach Meinung von Kritikern Schindluder mit Krankheitsdefinitionen, Fallzahlen sowie der Anwendung von PCR- und Antigentests getrieben.

Kritik ist groß

Wie in Deutschland kritisieren auch in Österreich viele unabhängige Wissenschaftler, Juristen, Ärzte und unabhängige Medien die Corona-Politik schon seit längerer Zeit. Die Kritik wird jedoch – wie in Berlin – geflissentlich von den Politikern ignoriert, um Lockdown und Massentests weiter aufrechterhalten zu können.

Unter Berufung auf international anerkannte Experten, Studien und die Weltgesundheitsorganisation befand das Wiener Verwaltungsgericht, dass die Krankheitsdefinitionen des Gesundheitsministers Rudolf Anschober falsch und ein PCR-Test zur Covid-19-Diagnostik ungeeignet seien. Der amerikanische Top-Harvard-Gesundheitswissenschaftler John Ioannidis hatte erst jüngst in einer Studie nachgewiesen, dass die durchschnittliche Infektionssterblichkeit von SARS-CoV-2 weltweit nur 0,15% beträgt, wobei es örtliche Schwankungen gibt.

Das Wiener Verwaltungsgericht teilte mit: „Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers ‚Falldefinition Covid-19‘ vom 23.12.2020 aus, so ist ein ‚bestätigter Fall‘ 1. jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2. jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3. jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der der vom Gesundheitsminister definierten ‚bestätigten Fälle‘ die Erfordernisse des Begriffs ‚Kranker/Infizierter‘ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall) wird von der WHO abgelehnt (…).“

Das Gericht stellte fest: „Die Untersagung der FPÖ-Versammlung erfolgte zu unrecht“, und übte darüber hinaus auch massive Kritik am Zahlenmanagement der Regierung in Zusammenhang mit Corona-Infektionen und Erkrankungen. Aufgrund der Erkenntnisse stehe fest, dass die Polizei auf Basis dieser Zahlen keine regierungskritischen Versammlungen mehr verbieten darf. Das Gericht kritisierte generell die gesundheitspolitische Datenlage und stellte fest, dass die getroffenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis zum heutigen Tag ohne jede Evidenz hinsichtlich ihrer Wirksamkeit seien.