Schwedische Gesundheitsbehörde: PCR-Test untauglich

Die schwedische Gesundheitsbehörde hat auf ihrer Webseite eine Erklärung zum PCR-Test veröffentlicht, die sich viele Menschen auch in diesem Land wünschen. Die Behörde schrieb, dass „die PCR-Technologie (…) nicht zwischen Viren unterscheiden kann, die in der Lage sind, Zellen zu infizieren, und Viren, die vom Immunsystem unschädlich gemacht wurden. Daher können diese Tests nicht angewandt werden um festzustellen, ob jemand infektiös ist oder nicht“.

Nur Bruchstücke nachweisbar

In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass mit der PCR-Methode auch noch Wochen oder Monate nach einer Virus-Infektion RNA nachgewiesen werden kann. Das Virus selbst könne man aber mit dem PCR-Test nicht nachweisen – lediglich RNA-Bruchstücke, so die Behörde.

Die Behörde schreibt weiter, dass ein klinischer Befund vorliegen müsse um abzuklären, ob eine Person ansteckend sei oder nicht. D. h. eine Person könne erst dann infektiös sein, wenn diese Symptome wie Fieber oder Husten habe. Die empfohlenen Kriterien für die Beurteilung der Infektionsfreiheit basieren auf einer stabilen klinischen Verbesserung mit Fieberfreiheit für mindestens zwei Tage und mindestens sieben Tage seit Beginn der Symptome. Bei ausgeprägteren Symptomen mindestens 14 Tage seit Krankheitsbeginn und bei den kränksten Personen eine individuelle Beurteilung durch den behandelnden Arzt.

Die Kriterien wurden in Zusammenarbeit mit Vertretern der Fachgesellschaften für Infektionskrankheiten, klinische Mikrobiologie, Hygiene und Infektionskontrolle entwickelt. Sie wurden von der Gruppe zuletzt in ihrer Sitzung am 19. April 2021 im Hinblick auf die neuen Virusvarianten diskutiert. Die Einschätzung war dann, dass keine Aktualisierung erforderlich ist. Die Empfehlungen werden aktualisiert, sobald neue Erkenntnisse über die Infektiosität von Covid-19 vorliegen.

Auch die WHO hatte in einer kurzen Erklärung mitgeteilt, dass PCR-Tests ohne klinischen Befund nicht aussagefähig seien. Die WHO empfahl bei Vorliegen eines positiven Tests einen zweiten Test durchführen zu lassen und zusätzlich abzuklären, ob Symptome vorliegen. Erst bei Vorliegen von Symptomen und eines zweiten positiven PCR-Tests könne ausgegangen werden, dass die betroffene Person möglicherweise infektiös sei.

Das Verwaltungsgericht Wien fällte Ende März 2021 ein Sensationsurteil zum PCR-Test. Das Gericht urteilte, dass PCR-Tests nicht für die Feststellung einer SARS-CoV-2-Infektion tauglich seien. Das Bericht verwies in seinem Urteil auf die Empfehlung der WHO, wonach „ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet sei und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussage“.