RKI muss Entscheidungsgremium offenlegen

Das Robert-Koch-Institut (RKI), geleitet von dem Tierarzt Dr. Lothar Wieler, ist eine Institution, die dem Bundesgesundheitsministerium angehört. Die Bundesregierung stützt sich bei ihren Entscheidungen über Corona-Maßnahmen überwiegend auf die Beratung vom RKI. Wie das Robert-Koch-Institut in den vergangenen 14 Monaten zu seinen Entscheidungen gekommen ist und wer im Entscheidungsgremium sitzt, war bislang unbekannt. Ein Gerichtsbeschluss sorgt nun für etwas Licht im Dunkel.

Wer sitzt im Krisenstab?

Bislang wusste niemand, wer im Krisenstab des Robert-Koch-Instituts sitzt und auf welcher Basis das Gremium seine Entscheidungen trifft. Beobachter kritisieren schon seit Längerem, dass die Informationen zum Krisenstab angesichts der Tragweite der im Bundesinstitut getroffenen und fundamentalen Entscheidungen zu dürftig sind. So auch die Initiatoren des Magazins Multipolar, die seit Juli 2020 bestrebt sind zu erfahren, welche Personen dem RKI-Krisenstab angehören und ob Sitzungsprotokolle existieren.

RT berichtet, dass das Magazin Multipolar Anfang November 2020 Klage gegen das RKI beim Bundesverwaltungsgericht Berlin eingereicht hat, weil sich das RKI bezüglich der Zusammensetzung des Corona-Krisenstabs weiter in Schweigen hüllte. Im März 2021 gab das Verwaltungsgericht der Klage in Teilen statt.

Das RKI wurde vom Gericht aufgefordert, sowohl die Termine als auch die Mitglieder des Gremiums zu veröffentlichen. Jedoch muss das RKI lediglich die Namen der leitenden Mitglieder des Krisenstabs in einem öffentlich einsehbaren Organigramm nennen.

Multipolar berichtete, dass der RKI-Krisenstab bereits am 6. Januar 2020 einberufen worden sei – zu einem Zeitpunkt also, als von der Bundesregierung noch gar nicht vom Coronavirus gesprochen worden ist. Bereits am 17. Januar 2020 hat das RKI laut dem Bericht von RT das erste Mal Stellung zum „neuen Coronavirus“ genommen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte sich am 3. Februar 2020 für „dankbar für die gute Zusammenarbeit mit dem RKI sowie Behörden und Ärzten, die alles tun, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern“.

Zu diesem Zeitpunkt, so der Bericht, hätte das RKI-Gremium jedoch bereits 12 Sitzungen gehabt und nach dem 16. Januar 2020 sogar fast täglich. Dadurch sei offenbar geworden, dass der Corona-Krisenstab des Bundesinstituts RKI „nicht wirklich ein Krisenstab sei, sondern ein Pool von festen Mitarbeitern“. Da keine Informationen zu den Sitzungen und Teilnehmern des „Krisenstabs“ vorlagen, reichte Multipolar Klage ein.

Eine Frage des Magazins blieb jedoch angesichts der „epidemischen Lage nationaler Tragweite weiterhin unbeantwortet“: Aufgrund welcher Fakten haben diese Personen, mit den Behördenleitern Prof. Dr. Lothar Wieler und seinem Stellvertreter Prof. Dr. Lars Schaade an der Spitze, am Dienstag, dem 17. März 2020 entschieden, die Risikobewertung mit Blick auf das Coronavirus in Deutschland von „mäßig“ auf „hoch“ anzuheben?“

RT schreibt dazu: „Im Schreiben des RKI vom März heißt es, dass bei ‚einem Teil der Fälle‘ die Krankheitsverläufe aufgrund von SARS-CoV-2 schwer seien, ‚auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor“. „Das RKI schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit insgesamt als hoch ein. Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region.“ „Am 22. März verhängte die Bundesregierung den ersten Lockdown. Fortan hieß es, dass das Coronavirus sich sehr schnell in Deutschland verbreite. „Das ist eine sehr ernste Situation. Die Verbreitung vom Coronavirus muss gestoppt werden.“