Richter entsetzt über Machtkonzentration bei Regierung

Der ehemalige Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, ist nach eigenen Aussagen „entsetzt und fassungslos“ über die von der Merkel-Regierung geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die Änderung des Gesetzes soll der Bundesregierung mehr Macht verleihen und würde de facto eine Untergrabung den Föderalismus bedeuten. Der Richter bezeichnet die geplante Änderung des Gesetzes auf seiner Facebook-Seite als „Willkür, Nichtachtung der Justiz und Wegbereiter für einen Dauerlockdown“. Die Pläne der Regierung hätten „nichts mehr mit seinem Demokratieverständnis zu tun“.

Notbremse wird entschieden

Merkel will die sogenannte „Notbremse“ durchsetzen und bundesweite Lockdowns ohne die Ministerpräsidenten entscheiden. Zudem ist eine bundesweite Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr ab einem Inzidenzwert von 100 auf 100.000 Menschen geplant. Der Jurist schreibt dazu: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz. Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.“ Gnisa hält die angestrebten Maßnahmen und deren Umsetzung durch mehr Machtkonzentration bei der Kanzlerin für einen „Dauerlockdown“.

Sollte das Gesetz vom Bundestag bestätigt werden, könnte niemand mehr vor Ort im Einzelfall korrigierend eingreifen, kein Bürgermeister, keine Landesregierung und nicht einmal mehr die Verwaltungsgerichte. Einzig das Bundesverfassungsgericht könnte Entscheidungen gegen von der Regierung erlassene Maßnahmen treffen.

Dass dies geschehen wird, ist unwahrscheinlich. Denn der neue Oberste Richter des Verfassungsgerichts, Prof. Harbarth, wird von Kritikern als verlängerter Arm der Regierung und nicht als wichtigste Kontrollinstanz gesehen. Kritiker sind der Ansicht, dass Harbarth nicht neutral und unbefangen, sondern zugunsten der Regierung Entscheidungen treffe, da dieser die Maßnahmen bislang weder als grundrechts- noch als menschenrechtswidrig beurteilt hat.

Im Gegenteil, der Oberste Verfassungsrichter verteidigt sogar die Corona-Politik der Bundesregierung und verharmloste diese mit der Feststellung, dass „Entscheidungen unter Zeitdruck gefällt worden und Fehler verständlich seien“. Der „Funke-Mediengruppe“ sagte er: „Alle freiheitlichen Gesellschaften haben in der Pandemie mit kolossalen Herausforderungen zu kämpfen, und natürlich ist jeder Fehler einer zu viel.“

Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Gnisa, appelliert daher an die Bevölkerung: „Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten und appellieren Sie an ihn, diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen!“