Rechtsprofessor: „Grundrechte sind keine Schön-Wetter-Rechte“

Professor Dr. Martin Schwab – Jurist, Rechtswissenschaftler und Dozent an der Universität Bielefeld – hat sich in einem Interview über die Grundrechtseinschränkungen in diesem Land ausgetauscht. Dr. Schwab hält es für „problematisch“, dass Geimpfte gegenüber Ungeimpften nun „Privilegien“ bzw. teilweise „ihre Grundrechte“ zurückerhalten. Doch Grundrechte seien „keine Schön-Wetter-Rechte“, so Dr. Schwab: „Grundrechte bekommen wir nicht vom Staat, sondern wir haben sie von Geburt an“, sagte der Jurist im Interview.

Menschen sollen sich schützen: Grundsatz der Eigenverantwortung

Dr. Schwab hält es für gefährlich, dass jeder Mensch als ein potenzieller „Virus-Überträger“ angesehen werde. Diese Haltung stehe nicht im Einklang mit der Menschenwürde, die im Grundgesetz verankert sei.

Das Menschenbild, das derzeit von Medien und Politik verbreitet würde, laute: „Das Individuum, indem es existiert und ausatmet, ist eine Gefahr für andere.“ Es sei zudem eine Gefahr für die freiheitliche Ausrichtung des Gemeinwesens, wenn der Infektionsschutz über alles andere gestellt werde, so Schwab.

Jeder Mensch habe von Geburt an Grundrechte. Kein Staat könne diese wegnehmen oder wieder zurückgeben. Sie seien den Menschen aber in erheblichem Maße genommen worden. Wie seit über einem Jahr Corona-politisch „operiert“ werde, sei nicht mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde (GG Artikel 1 Absatz 1) vereinbar.

Ein Individuum, das von der Regierung und ihren Beratern als Gefahr für andere deklariert werde, werde nun angehalten, andere Menschen vor sich selbst zu schützen, resümiert Schwab. Wer das nicht tue, habe auch seine Freiheitsrechte nicht verdient. Das sei die Prämisse, die der Privilegierung von Geimpften zugrunde liege, so der Jurist.

Das Mantra, das sich seit Monaten über die Bürger dieses Landes ergieße, laute ja nicht: „Ich soll mich impfen, um mich selber zu schützen“, sondern „ich soll mich impfen, um andere zu schützen“. Der Fokus liege gar nicht auf dem Schutz seiner selbst.

Vielmehr liege der Fokus nun darauf, dass man auf gar keinen Fall ein Virus weitergebe. Jeder sei zum potenziellen, asymptomatischen Träger dieses „Killervirus“ deklariert worden, daher würden ja die meisten Menschen seit über einem Jahr glauben, dass jeder Mensch für jeden eine potenzielle Gefahr sei. Daher müsse jeder alles tun, um sein Gegenüber zu schützen. Genau das stellt Dr. Schwab aber in Frage.

Der Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer ist der Ansicht, dass es in der Eigenverantwortung eines jeden selbst liege, sich selbst und seine Gesundheit zu schützen und sein Immunsystem durch gesunden Lebenswandel zu stabilisieren. Der Grundsatz der Eigenverantwortung werde aber durch die Corona-Politik und Maßnahmen ins Gegenteil verkehrt.

Das hält Dr. Schwab nicht für menschenwürdig: „Ich halte die Privilegierung von Geimpften nicht für menschenwürdig – schlicht und einfach, weil sie auf dieser völlig falschen und verfassungsrechtlich haltlosen Grundannahme beruht.“