Rechtsanwältin: Geplante Änderung des IfSG ist „Staatsstreich“

Die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, hält die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes für den „größten Staatsstreich seit Kriegsende“. Mit dem Machtzuwachs für die Bundesregierung und der Schwächung des Föderalismus in Deutschland würden „Rechte vernichtet, die Freiheit beendet und die Demokratie beseitigt“, so die Anwältin.

Warnung per Videobotschaft

Bahner warnt in einer Videobotschaft vor der geplanten Neuauflage des IfGS im Bundestag: „Der neue geplante § 28b Infektionsschutzgesetz ist die Etablierung von Dauerlockdowns, Dauerschließungen, Dauerausgangssperren und Dauerkontaktverbot. Das ist nicht nur die Etablierung eines permanenten Ausnahmezustands; die Regelungen der §§ 28a und b IfSG gehen weit über das Kriegsrecht der Art. 115a GG ff hinaus“, meint Bahner.

Die Anwältin appelliert an die Bundestagsabgeordneten, sich die Zustimmung der Gesetzesänderung „genau zu überlegen“. Ansonsten würden sich alle Abgeordnete dem „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ schuldig machen. Die mögliche Strafe für Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei lebenslängliche Haftstrafe, so Bahner.

Bahner weist darauf hin, welche Folgen die Änderung von Paragraf 18b haben werde. Bundesländer, Städte und Gemeinden würden ihre Kompetenzen verlieren. Sofern eine Person von 1.000 ein positives Testergebnis vorweise, müsste „das gesamte Land nach dem Willen von Frau Merkel geschlossen werden“, so die Anwältin.

Alle Einrichtungen und Geschäfte müssten schließen, fast alle Kontakte seien verboten und zwischen 21 und 5 Uhr herrsche dann Ausgangssperre. Wer sich nicht an die von Frau Merkel erlassenen Maßnahmen halte, müsse nach dem neuen IfSG mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen, erklärt Beate Bahner und fragt, ob das dann noch ein Rechtsstaat sei und das neue Verständnis von Demokratie.