Medienrechtliche Beschwerde gegen ARD und ZDF

Einem Bericht der „Welt“ zufolge liegt gegen die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten ARD und ZDF eine medienrechtliche Beschwerde vor. Diese wurde von der Verwertungsgesellschaft Corint Media mit Sitz in Berlin vorgebracht.

Das Unternehmen behauptet, dass „ARD und ZDF die gesetzlich vorgegebenen Gebührenfinanzierung missbrauche, um sich zu Lasten der privaten Anbieter Vorteile beim Vertrieb der Inhalte zu verschaffen.“

Frage nach dem Leistungsrecht

Erwartungsgemäß widersprach die ARD und teilte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes mit, dass „der öffentlich-rechtliche Rundfunk anderen Beschränkungen und Vorgaben als kommerzielle Rundfunksender und Presseunternehmen unterliege, die von Corint Media vertreten würden“. Corint Media fordert in der Beschwerde die Landesregierungen auf, als Rechtsaufsicht der öffentlich-rechtlichen Sender tätig zu werden.

In der Beschwerde heißt es weiter, dass „sich ARD und ZDF gegenüber privat finanzierten Anbietern einen Vorteil verschaffe, um möglichst große Reichweite zu erzielen. Damit würden privat finanzierte Anbieter daran gehindert werden, für ihre Rechte eine angemessene Vergütung zu erlangen.“ Konkret geht es um das Leistungsschutzrecht. Hotels, Krankenhäuser, Sporteinrichtungen oder Seniorenheime würden die Programme von ARD und ZDF an Dritte weitergeben, so Corint Media.

Die öffentlich-rechtlichen würden aber auf eine Monetarisierung ihrer Rechte gegenüber den genannten Nutzern verzichten. Das Ergebnis sei der Verzicht auf „Lizenzerlöse“, welche sich laut Corint Media auf ca. 4,3 Millionen Euro beziffern würden.

ARD und ZDF müssten gegenüber Google und Facebook auf ihre Rechte bestehen, so Corint Media. Denn bei den Online-Angeboten wie z. B. tagesschau.de handele es sich um Presseveröffentlichungen im urheberrechtlichen Sinne, durch welche Monetarisierungen in Höhe von bis zum 59 Millionen Euro durchgesetzt werden könnten. Dennoch hätten ARD und ZDF dies nicht angestrebt.

Die ARD ist allerdings der Ansicht, dass sie das Leistungsschutzrecht nicht für sich beanspruchen kann. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist jedoch Bestandteil der Urheberrechtsreform. Verlage müssen finanziell angemessen beteiligt werden, wenn Ausschnitte auf Plattformen wie Google angezeigt werden.