Klatsche für Merkel und Schäuble in der Griechenland-Frage

In der aktuellen Corona-Krise und der anlaufenden Wirtschaft wird die EU–Finanzierung in den Medien schon seit längerer Zeit weitgehend ausgeblendet – jene Finanzierung, die schon vor der Corona-Krise als teils wirtschaftlich und demokratisch fragwürdig galt. So hatte die EU im Jahr 2015 darüber zu befinden, ob Griechenland wegen der drohenden Staatspleite die Euro-Zone verlassen müsste.

Klage vor dem Verfassungsgericht

Die Regierung wiederum verzichtete zu den entscheidenden Sitzungen vom 11. bis zum 13. Juli 2015 auf eine Beteiligung oder auch nur die Information des Parlaments. Vielmehr wurde der Bundestag über die Ergebnisse des Gipfels erst nach Abschluss informiert: Am 14. sowie dem 16. Juli. Der Gipfel hatte beschlossen, Griechenland ein weiteres Hilfspaket zu gewähren.

Zudem soll der Bundestag am 12. Juli ein Dokument aus dem Finanzministerium erhalten haben, das den Gipfel vorbereiten sollte. Euro-Gruppen-Politiker und -Funktionäre sollen einem Bericht der DWN nach das Dokument am 10. Juli erhalten haben, also früher.

Nun hat das Verfassungsgericht auf eine Klage der Grünen hin die damalige Regierung inhaltlich gerügt (Az. 2 BvE 4/15). Die Regierung müsse „vor wichtigen Weichenstellungen auf europäischer Ebene (den Bundestag) rechtzeitig“ beteiligen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht geschehen.

Hier war der Bundestags spätestens am 10. Juli zu informieren, so das Verfassungsgericht. „Eine Mitteilungspflicht besteht, sobald feststeht, dass ein Vorschlag oder eine Initiative der Bundesregierung zum Gegenstand von Verhandlungen auf europäischer Ebene gemacht und damit nach außen kommuniziert werden soll.“

Warum die Regierung ihre Position nicht vorab verdeutlichte, bleibt schleierhaft. Die Regierung erklärte, die Verhandlungsposition wäre vor dem Gesprächsbeginn noch nicht endgültig gewesen. Dies allerdings lässt das Verfassungsgericht so nicht stehen. Auch der „nach außen gerichtete Willensentschluss (für eine Diskussion) unterliege der Unterrichtungspflicht.

Frau Dr. Merkel wird sich daran nicht mehr stören, so steht zu vermuten.