Bundesverfassungsgericht: Grundrechte wegen Klimaschutz unter Vorbehalt

Bundesverfassungspräsident Stephan Harbarth und sein erster Senat haben ein wegweisendes Urteil gesprochen. Dabei ging es nicht um die Corona-Politik, aber dennoch um unsere Grundrechte. Das Klimaschutzgesetz, welches 2019 von der Bundesregierung erlassen worden ist, greift nach Ansicht des Obersten Richters zu kurz. Es würden ausreichende Vorgaben für die CO2-Emissionsminderung ab 2031 fehlen.

Lockdowns wegen Klimazielen?

Was so harmlos klingt hat es in sich und muss als wegweisendes Urteil verstanden werden: Künftig können Lockdowns auch verhängt werden, um die „Klimaziele“ der Regierung zu erreichen. Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts steht Klima-Lockdowns nichts mehr im Wege. Fast könnte man meinen, so Kritiker wiederholte Male, die inzwischen zum Dauerzustand gewordenen Grundrechtseinschränkungen aufgrund der vermeintlichen Corona-Pandemie seien nur der Vorgeschmack für weitere, bevorstehende Grundrechtseingriffe gewesen.

Wo heute Corona der Grund für Lockdowns und Ausgangssperren ist, dürfte schon bald der „Klimawandel“ der Grund sein. Und wenn die „Grüne“ Frau Baerbock im September ins Bundeskanzleramt gehievt worden ist, steht der radikalen Klima-Politik nach Meinung von Kritikern nichts mehr im Wege. Dann dürften bald Autofahrverbote kommen und, wie es auch Bill Gates schon forderte, könnte zudem das Fleischessen staatlich verboten werden – natürlich um das Klima zu schützen.

Prof. Franz Lindner, Verfassungsrechtler an der Universität Augsburg, sagte der BILD-Zeitung, dass das Urteil eine „verfassungsrechtliche Bombe mitten in der Corona-Zeit“ sei. Entscheidend sei ein bemerkenswerter Satz im Urteil des Verfassungsgerichts: „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinschränkungen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.“ 

Das Gericht urteilt damit, dass „Maßnahmen der Regierung zum Schutz des Klimas so einschneidend sein können, dass dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist“. Lindner warnt vor drastischen Konsequenzen für Deutschland.

Verfassungsrechtler Lindner glaubt, dass der Umsetzung des Gerichtsurteils keine Grenzen gesetzt seien. Plötzlich seien bisher unvorstellbare Eingriffe juristisch legitimiert! Dazu könnten alle Maßnahmen gehören, um den CO2-Ausstoß zu senken. Denkbar sei zudem eine drastische Verteuerung aller Energien, die nicht CO2-frei sind. Urlaubsreisen, Flüge und Autofahren könnten verboten, Eigentum entzogen werden. Der Bau von Einfamilienhäusern – so wie es die Grünen in Hamburg vorsahen – könnte bald bundesweit verboten werden. Mit Enteignung von „überschüssigem“ Wohnraum müsste zudem auch gerechnet werden.

Lindner erklärt: „Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber zu erkennen: ‚Du kannst hier scharf vorgehen und Freiheiten der Bürger beschneiden, das würden wir akzeptieren‘“.