Regierung bei Sonderrechten wenig auskunftsfreudig

Die „Grundrechtseinschränkungen“ in Bezug auf Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen entfallen für nachweislich abschließend Geimpfte inzwischen. Wieso eigentlich, wenn doch die Regierung die Grundrechtseinschränkungen mit Verweis auf die „Notlage“ begründet und die Ansteckungsrisiken als hoch einstuft? Dieser Frage wollte reitschuster.de nachgehen. Offenbar vergeblich.

Welche Statistiken gibt es?

Dabei sei immer vorausgesetzt, die Regierung habe das Recht, die Grundrechte einzuschränken, weil eine Notlage vorliegen würde. Auf der Bundespressekonferenz gibt es dazu jedenfalls offenbar noch keine stichhaltigen Antworten im Sinne von Studien.

Auf die Frage, woher das RKI die Erkenntnis nehmen würde, dass die Ausbreitung des Virus durch die Impfungen reduziert werden, hat der fragende Journalist noch keine Studie erhalten, gibt er an. In den FAQ des RKI, so die Regierung, würde es dazu einen ausführlicheren Text geben. Dort seien entsprechende Studien verlinkt.

Die Antwort ist allerdings insofern unbefriedigend, als die Regierung selbst auf Nachfrage die Zahlen zitieren können müsste, wenn sie so erhebliche Entscheidungen triff. Sie tut es nicht.

Zudem geht die Regierung davon aus, Genese würden jene sein, die nach einem positiven PCR-Test nun einen negativen vorweisen würden. Einen Antigen-Test als Nachweis akzeptiert die Regierung indes nicht (und lässt folglich die inkriminierten Grundrechtseinschränkungen weiterhin gelten). Dabei verlässt sich die Regierung bei ihren eigenen Verordnungen jedoch wiederum auf die Erklärungen des RKI und die „dort getroffene Definition“. Regierungssprecher Seibert wiederum verweist darauf, dass ein PCR-Test „einfach eine größere Verlässlichkeit und Gewissheit“ bringen würde.

Quantifiziert hat die Regierung ihre eigenen Voraussetzungen für die Grundrechtseinschränkungen und – Aufhebung dieser Einschränkungen in bestimmten Fällen nicht.