Pflegereform: Kritiker sprechen weiterhin von Ausbeutung

Die Bundesregierung, namentlich die Minister Jens Spahn (CDU) und Hubertus Heil (SPD), haben in den vergangenen Tagen Kritik über sich ergehen lassen. „Kommerzielle Pflegeheimbetreiber“ hatten dabei behauptet, deren Pflegereform – die zu höheren Löhnen führt – würden die Existenz der Pflegeeinrichtungen gefährden. Kritiker monieren indes, dass die von ihnen konstatierte Ausbeutung der Pflegekräfte sich einfach weiter fortsetzen würde.

Betriebe an Tarifverträge gebunden

Die Reform sieht vor, dass Versorgungsverträge des Staates mit solchen Pflegeeinrichtungen nur noch dann geschlossen werden, wenn diese „eine Entlohnung zahlen, die in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart ist.“ Dieses Vorhaben greift allerdings erst ab September 2022.

Kritikpunkt an dem Vorhaben ist zudem der Umstand, dass die Konzerne oder Einrichtungen sich praktisch selbst aussuchen können, welchen Tarifvertrag sie wählen. Zudem werden die Auswirkungen dieser Vereinbarung in der Praxis erst Ende 2025 „evaluiert“, also geprüft. Dies wiederum würde die nächste Regierung vor den Bundestagswahlen 2025 nicht mehr tangieren. Wenn also die Evaluierung zum Ergebnis hätte, das die Entlohnung weiterhin ungerecht oder zu niedrig ist, dann wird die entsprechende Regierung dafür noch nicht einmal bestraft.

Nötig wird die Reform, weil es in den Pflege- und Altenheimen nach Meinung zahlreicher Beobachter weiterhin zu wenig Kräfte gibt. Die seien „überlastet, werden krank, verlassen ihren Beruf. Dies und das daraus folgende Leid von Pflegeheimbewohnern wird noch zunehmen – wenn sich kein Widerstand regt“, meint etwa die „junge Welt“.

Spahn fiele zudem hinter seine Ankündigung zurück, wonach der pflegebedingte Eigenanteil für die stationäre Pflege für maximal drei Jahre auf 700 Euro gedeckelt würde. Nun sollen die Bewohner nach dem ersten Jahr im Pflegeheim 25 % als Zuschuss für den „pflegebedingten Eigenanteil“ erhalten. Bis zum dritten Jahr soll der Zuschuss auf 75 % angehoben werden. Eine Obergrenze für den Anteil aber gibt es nicht.