Widerstand aus den Landkreisen? Verwunderung über Verfassungsgerichtsurteil zu Bundesnotbremse

Das Verfassungsgericht hat heute beschlossen, dass die Bundesnotbremse vom April verfassungskonform sei. Einem Agenturbericht nach zeigen sich „die deutschen Landkreise“ verwundert. Die Kompetenzen der Länder seien mit der Notbremse deutlich beschnitten worden, was bis auf die Ebene von Schulen ging. So seien die sozialen sowie die psychischen Folgen der Schulschließungen nicht hinreichend berücksichtig worden.

Keine grundsätzliche Kritik

„Die deutschen Landkreise haben sich verwundert über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse geäußert. „Wir sind von den heutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich durchaus überrascht worden“, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben).

Mit der Bundesnotbremse sei „in die Kompetenzen der Länder massiv eingegriffen worden, bis hin zur verbindlichen Vorgabe von Schulschließungen“. Dabei habe das Gericht die sozialen und psychischen Folgen des fehlenden Präsenzunterrichts auf die Kinder nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte der Landrat des Landkreises Ostholstein. Die Politik müsse „alles daran setzen, dass Schulen wenn irgend möglich nicht geschlossen werden müssen“, forderte Sager. „Daran sollten Länder und Bund bei ihrer heutigen Zusammenkunft keinen Zweifel aufkommen lassen.“

Zugleich sprach sich der Präsident des Landkreistages für eine allgemeine Impfpflicht aus. „Das wird nicht zu verhindern sein, um eine sonst wahrscheinliche fünfte Welle zu verhindern. Diese Entscheidung sollte rasch und konsequent getroffen werden“, verlangte der CDU-Politiker. Um mehr Tempo bei den Booster-Impfungen zu erreichen, müsse zusätzlich in Apotheken und Zahnarztpraxen geimpft werden.

Sager rief den Bund dazu auf, das Infektionsschutzgesetz wieder zu verschärfen. Die Länder müssten in die Lage versetzt werden, Veranstaltungen zu untersagen oder das Schließen bestimmter Einrichtungen und Betriebe nicht nur im Einzelfall anzuordnen.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur