Impfdrängler? Keine Ordnungswidrigkeit

Die Geister, die gerufen wurden, kehren nun auf die Bühne zurück. Seit Monaten wartet eine impfwillige Bevölkerung in Deutschland auf Impfstoffe gegen das Corona-Virus, inzwischen offenbar bevorzugt auf den von BioNTech. Nun wundern sich Beobachter über die „zunehmenden Versuche, sich eine vorzeitige Impfung zu erschleichen“, beschreibt der „Spiegel“. Demnach habe das SWR-Fernsehmagazin „Report Mainz“ von mehreren Tausend Fällen berichtet.

Hamburger Impfzentrum: 2.000 Vordrängler in einer Woche

So wird auch das Hamburger Impfzentrum zitiert, das von zuletzt 2.000 Vordränglern in einer Woche berichtete. Dabei würden „falsche Alters- oder Berufsangaben gemacht“. Dies ist offenbar noch nicht einmal ordnungswidrig, sondern nutzt die Priorisierungslisten, die von der Regierung erstellt worden sind.

Die, wie der „Spiegel“ sie bezeichnet, „Impfbetrüger“ würden sich „oft als höher priorisierte Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren ausgeben“. Damit nutzen sie den Umstand, dass solche Personen zwei Kontaktpersonen benennen könnten, die gleichfalls geimpft werden sollen.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, lässt sich dazu wie folgt zitieren: „Jetzt werden Vakzinen freigegeben. Damit entsteht in den Impfzentren und bei den Hausärzten massiver Druck. Am Patientenschutztelefon erfahren wir von psychischen und physischen Drohgebärden.“

Allerdings dürften diese Verhaltensweisen im Regelfall vorhersehbar sein. Wer Grundrechte „verleiht“ oder „zurückgibt“ an Menschen, die sich haben impfen lassen, wird damit rechnen müssen, dass zahlreiche „Nicht Berechtigte“ versuchen werden, solche Rechte schnell wieder zu erlangen. Nicht bekannt ist derweil, ob die zahlreichen „Vordrängler“ ihren Urlaub sicher planen möchten oder ob sie des Schutzes wegen schnell geimpft werden wollen.

Dabei sind die vermeintlichen Rechte, die zurückgereicht werden, noch überschaubar. Wer künftig Friseurbesuche vornehmen möchte, muss sich dann nicht vorzeitig testen lassen, wenn eine Impfung vorliegt. Zudem sind Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen aufgehoben.

Der Weg in die Freiheit ist auf anderem Wege sehr viel effektiver und weitreichender: Bei Inzidenzen von weniger als 50 bzw. dann auch 35 werden die Einschränkungen insgesamt entfallen (müssen).