Gutachten: Drosten lässt Gericht warten

Christian Drosten ist von der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner als Sachverständiger bei einem Gerichtsverfahren angefragt worden. Drosten soll die Eignung des PCR-Tests zu Nachweis von Infektionen begutachten. Wie der „Nordkurier“ berichtet, soll sich Drosten seit über zwei Wochen darüber ausschweigen, ob er als Sachverständiger für den PCR-Test in dem Verfahren auftreten wird.

Drosten wurde vom Amtsgericht Heidelberg vor über zwei Wochen angeschrieben, wie die Charité dem „Nordkurier“ bestätigte. Die Entscheidung, ob Drosten als Gutachter auftreten werde, sei noch nicht gefallen, sagte eine Sprecherin der Charité. Trotz mehrfacher Anfrage des „Nordkurier“, wann Drosten eine Entscheidung treffen werde, konnte noch keine verbindliche Aussage erzielt werden.

Beate Bahner, die dem Team der Anwälte für Aufklärung um Dr. Reiner Fuellmich angehört, hatte Drosten wohl nicht ohne Hintergedanken als Gutachter vorgeschlagen. Denn der Corona-Ausschuss hat Klage gegen den PCR-Test von Christian Drosten eingereicht, weil dieser keine Infektionen nachweisen könne. Wenn Drosten als Sachverständiger in dem Verfahren auftreten würde, könnte er sich in Schwierigkeiten bringen.

PCR-Tests sind Grundlage für Lockdowns

Die Frage nach der Eignung des PCR-Tests ist trickreich. Denn sowohl der Erfinder des PCR-Tests, Kary Mullis, als auch die Weltgesundheitsorganisation und der Corman-Drosten-Review-Report sehen keine oder nur eine bedingte Eignung des PCR-Tests zur Feststellung einer Infektion.

Bereits am 4. Februar hat das Amtsgericht Heidelberg entschieden, dass Drosten ein schriftliches Gutachten anfertigen soll. Es geht um die „Behauptung der Verteidigerin, dass ein PCR-Test keine Infektion im Sinne des §2 Infektionsschutzgesetz nachweisen könne“.

Maßnahmen Kritiker wiesen darauf hin, dass der PCR-Test zwar extrem geringe Virus-RNA-Fragmente entdecken kann, dadurch aber auch positiv ausfällt, wenn keine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und damit auch keine Ansteckungsgefahr vorliegt. Das wiederum würde die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung, die Lockdowns und die hohen Fallzahlen infrage stellen.

Drosten wird sich, gerade auch im Hinblick auf die gegen seinen PCR-Test eingereichte Klage, genau überlegen, ob er ein Gutachten zum PCR-Test erstellen wird oder nicht. So oder so könnte er sich damit in eine rechtliche Schieflage bringen, aus der er nur schwer wieder herauskommen könnte.