Früherer Richter gibt sein Bundesverdienstkreuz zurück – mit Begleitbrief

Ein früherer Richter hat nun der Bundesrepublik Deutschland sein Bundesverdienstkreuz zurückgegeben und dem Bundespräsidenten dazu einen Begleitbrief geschickt. Der Richter, Dr. Manfred Kölsch, hat 40 Jahre lang als Richter gearbeitet. Seine Reaktion beruht auf der Kritik an den Corona-Maßnahmen der Regierungen in Deutschland.

Maßnahmen seien unverhältnismäßig

Seiner Meinung nach sind die Maßnahmen in der Corona-Krise unverhältnismäßig. Deshalb gebe er das Bundesverdienstkreuz aus Protest gegen die von den staatlichen Organen „zur angeblichen Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ ergriffenen Maßnahmen zurück.

Die Maßnahmen würden gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen, so der Richter. Dabei bezieht er sich „spätestens“ auf das Infektionsschutzgesetz und hier $ 28b IfSG. Damit sei „mit Hilfe der Ministerpräsidenten der Länder der Föderalismus zu Grabe getragen“ worden. Die Gewaltenteilung stehe durch die Einführung dieser Maßnahmen lediglich auf dem Papier.

Er wäre in der Zeit als Richter „nie auf den Gedanken gekommen – ich hätte es für unmöglich gehalten und als Verschwörungstheorie abgetan -, dass ein Virus unsere Verfassungsdiktatur aus den Angeln heben könnte.“

Dabei gehe er von der Eigenverantwortung der Individuen aus und davon, dass es deren eigene Aufgabe sei, Krankheiten zu vermeiden. Wer zu Übergewicht neige oder rauche, sei gefährdeter, an Covid-19 zu erkranken. Der Einzelne könne hier Unterstützung erhalten. Die staatlichen Organe hätten in diesem Punkt „versagt“.

Allerdings habe sich die Perspektive auf den Menschen geändert. Dieser würde nun als „Gefährder“ betrachtet. Dies würde als Folge die gesellschaftliche Spaltung provozieren – dabei erwähnt er die AHA-Maßnahmen.

All dies jedoch könne „ja) nicht an der Zahl der Gestorbenen liegen. Der frühere Richter vergleicht die Zahl der Todesfälle (42.000 laut RKI für 2020) mit der Zahl der Grippetoten von 2017/2018 (und schreibt 1917/1918). Die Zahl sei nicht vergleichbar, da Obduktionen in Hamburg belegten, dass lediglich ein geringer Anteil der „dem RKI gemeldeten Corona-Toten“ an dem Virus verstorben sei. Demgegenüber setzt er die Zahl von Todesfällen und wirtschaftlichen Einbußen wegen der Maßnahmen.

Der Kern seiner Aussage angesichts der Kosten-Nutzen-Abwägungen: Es müsse, wenn Maßnahmen angewandt würden, um die Abwehr von konkreten Gefahren gehen. Dies würde nicht ausreichend berücksichtigt. So habe es zu keiner Zeit seit Beginn der Pandemie die Überlastung des Gesundheitssystems gegeben.