Betriebsärzte und ihr Geschäft

Arzt mit Mundschutz

Inzwischen werden Berichte laut, die über unlautere Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit der Impfung in Betrieben berichten. So hat nun die Wirtschaftswoche einen entsprechenden Bericht verfasst. Hiernach wird ein Journalist zitiert, der am Donnerstag der vergangenen Woche einen spontanen Termin über eine Impfung mit AstraZeneca erhalten habe. Der Prof. Dr. Dr. med. habe dabei „plötzlich“ 50 Euro von dem Journalisten für die Arbeit verlangt. Der wiederum ist privat versichert.

Der Arzt habe ihm versichert, dass „die Impfung (…) nur für gesetzlich Versicherte kostenlos“ wäre. Der Journalist wiederum hat eigenen Angaben zufolge gezahlt, „damit ich dann den Impfschutz habe“. Dem Betriebsrat gegenüber habe er sein Befremden über diese Praxis mitgeteilt.

Keine Erklärung für das Verhalten

Der Betriebsrat hat dem Bericht zufolge bis dato von dieser Praxis noch nicht gehört. Zudem wäre dieses Verhalten auch für den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) nicht zu erklären. Die Impfungen wären für alle Bürger kostenfrei, dies sei unabhängig davon, ob diese nun privat oder gesetzlich versichert seien.

Der Schutz wird vom Staat bezahlt. Deshalb stelle sich hier die Frage, ob die Ärzte und Dienstleister, die diese Impfungen für Betriebe organisieren, doppelt abrechnen würden.

Insgesamt wäre nun rund ein Viertel der Menschen in Deutschland vollständig geimpft, heißt es. Auch andere hätten für den Schutz Geld bezahlt. Die Wirtschaftswoche berichtet von einem Bürger, der wiederum von einer Impfaktion bei der Toyota Bank in Köln gehört habe. 75 Menschen könnten sich für je 49 Euro in einer Klinik am Mediapark in Köln schützen lassen. Der Arbeitgeber, so eine Mail, solle die Kosten vom Gehalt der jeweiligen Mitarbeiter abziehen. Dies sei eine „Servicegebühr“. Die Kosten für den Impfstoff würden demnach von der Bundesregierung getragen.