Also doch: Freiheiten für Geimpfte

Am Montag will die Bundesregierung auf dem „Impfgipfel“ Freiheiten für geimpfte Menschen und sogenannte Genesene (mit negativem statt vorab positivem PCR-Test) beschließen. Die Koalitionsfraktionen und Länderchefs hatten ein „Eckpunktepapier“ erstellt, wonach laut Beschreibung Geimpfte und Genesene Lockerungen erhalten sollen, etwa den Wegfall der Pflicht von tagesaktuellen Corona-Tests beim Einkaufen. Sowohl die SPD als auch Sachsens Ministerpräsident Kretschmer wollen die Lockerungen für Geimpfte zügig umsetzen.

Voraussetzung: Zweimalige Impfung

Ausnahmen soll es auch bei Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. In dem Papier, das dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) vorliegt, heißt es, dass Genesenen und Geimpften dieselben Ausnahmen eingeräumt werden sollen, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 für Getesten gelten, die negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Als geimpft gilt laut dem Papier jedoch nur derjenige, der zweimal geimpft worden ist. Ansonsten bestehe kein „ausreichender Impfschutz“, heißt es.

Als „genesen“ gelte, wer einen vier Wochen alten positiven PCR-Test vorweisen kann und nunmehr negativ getestet wurde. Die Regierung geht davon aus, dass Genesene sechs Monate lang immun sind. In dem Papier heißt es weiter, dass „Genesenen und Getesteten weitere Ausnahmen von den Schutzmaßnahmen in Aussicht zu stellen sind – natürlich abhängig von der Entwicklung der Infektionslage, der Impfquote sowie neuen Erkenntnissen über die Ansteckungsgefahr von Geimpften. Das Tragen der Maske und das Abstandsgebot würde jedoch weiterhin für Geimpfte, Genesene und Getestete gelten.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist der Ansicht, dass ein negativer Test und eine Impfung keine hundertprozentige Sicherheit vor einer Corona-Infektion geben. Daher müssten Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen medizinischer Schutzmasken weiterhin für alle gelten. Sachsens Ministerpräsident Kretschmer will Einschränkungen für Geimpfte lockern: „Wir dürfen die freiheitlichen Grundrechte nur so lange einschränken, wie das absolut nötig ist“.

Ein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen wie Museen oder Schwimmbäder soll sich nach dem Vorhaben jedoch für Geimpfte und Genesene nicht ergeben. Die Lockerungen für Geimpfte werden von der Regierung nicht als Privilegien erachtet, sondern als die Aufhebung von Grundrechtseingriffen.