Richter reicht Verfassungsbeschwerde gegen Bundesregierung ein

Ein deutscher Richter, der anonym bleiben möchte, hat laut „2020News“ Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Politik der Bundesregierung eingelegt. 2020News erklärt, dass die Identität des Richters dem Corona-Ausschuss bekannt sei. Dieser hat im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes eingelegt, dessen Veränderungen am 18.11.2020 in Berlin durchgepeitscht worden sind.

Nicht nur die Quarantäneverordnungen sind Bestandteil dieser Verfassungsbeschwerde, sondern auch das Handeln der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten seit Beginn der Pandemie. „News2020“ hat die Verfassungsbeschwerde in anonymisierter Form veröffentlicht. Die Verfassungsbeschwerde spricht die Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit an, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person sowie des Schutzes der Familie und der Menschenwürde.

Der Richter rügt zudem die Verletzung der Eigentumsfreiheit wegen drohender massiver Steuererhöhungen, um die Corona-Hilfspakete zu stemmen, sowie wegen drohender Vermögensabgaben und Enteignungen zur Finanzierung der Krise. In der Einleitung zitiert er den ehemaligen Bundesverfassungsrichter, Hans-Jürgen Papier: „Nicht die Lockerungen sind angesichts der Grundrechte rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung der Maßnahmen.“

Gefahr des Coronavirus hat sich nicht bestätigt

 
Der Richter gibt an, dass man zu Beginn der Corona-Krise von einer exorbitant hohen Gefahr durch das Corona-Virus ausgegangen sei. Diese Gefahr habe sich aber im Laufe des Jahres wissenschaftlich nicht bestätigt. Die Schärfe der Maßnahmen sei daher zu korrigieren. Vor allem der tiefe und umfangreiche Eingriff in die Grundrechte durch die Exekutive drohe, sich zu verselbständigen, warnt der Richter. Die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit der Menschen und den von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen sei nicht gegeben und verstoße daher massiv gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

 
Bund und Länder würden, wie andere Regierungen, an dem eingeschlagenen Kurs festhalten und die Hoffnung schüren, dass die Impfung alles richten werde. Dabei werde verkannt, dass die im Schnellverfahren entwickelten Impfungen ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial bergen würden, zumal die mRNA-Impfung ein vollkommen neuer Impfstofftyp sei. Insbesondere die Langzeitfolgen seien noch gar nicht absehbar. So etwas ähnliches wie Contergan dürfe sich nicht wiederholen, so es der Richter.

 
Es sei daher „höchste Zeit“, dass das Handeln der Gesetz- und Verordnungsgeber durch besonnenes, tatsachen- und evidenzbasiertes Gestalten ersetzt werde. Der Richter bittet die Kollegen vom Bundesverfassungsgericht, sich „der Verfassungsbeschwerde unvoreingenommen anzunehmen, sich auf die Ausführungen einzulassen und diese zu prüfen“. Das Grundgesetz und die Grundrechte müssten gerade in Krisenzeiten gewahrt werden.

 
Ob die Verfassungsrichter die Beschwerde objektiv und unvoreingenommen prüfen und einschätzen werden, ist vermutlich unwahrscheinlich. Man erinnere sich an die vielen Verfassungsbeschwerden und Klagen, die bereits 2015 und 2016 gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Verfassungsgericht eingegangen sind. Sie sind alle im Sande verlaufen… Ohne Hilfe von außen werden diese Regierung und das korrupte, überholte BRD-System kaum abzuschaffen sein.