Deutsche Behörden haben jetzt Zugriff auf türkische Konten

Der türkische Präsident Recep Erdogan wurde bei der letzten Abstimmung auch von vielen der in Deutschland lebenden und in der Türkei noch wahlberechtigten Türken gewählt. Nun hat er etwas getan, was manchen Wählern schlaflose Nächte bereiten könnte: Deutsche Behörden haben seit dem 1. Juni Zugriff auf in der Türkei geführte Konten.

Die Türkei beteiligt sich am internationalen Kampf gegen die Steuerhinterziehung und meldet nun Finanzdaten auch nach Deutschland. Inzwischen sind dem automatischen Informationsaustausch (AIA) mehr als 100 Staaten beigetreten, darunter auch Länder wie die Schweiz oder Liechtenstein, die sich lange bemüht hatten, das Bankgeheimnis zu schützen.

Nach zähen Verhandlungen wird nun auch die Türkei auf Anfrage aus Deutschland die Finanzdaten der hier lebenden rund drei Millionen türkischstämmigen Mitbürger offenlegen. Eine Steuerhinterziehung durch die Eröffnung eines Kontos in der Türkei, dessen Existenz vor dem deutschen Finanzamt verheimlicht wird, funktioniert nun nicht mehr.

Auch Sozialhilfeempfänger könnten betroffen sein

Auch die Sozialbehörden dürften sich in vielen Fällen dafür interessieren, ob ihre Kunden in der Türkei Konten unterhalten und wie hoch die Einlagen auf ihnen sind. Wer Hartz 4 oder andere staatliche Leistungen bezieht, die ihm aufgrund seines Vermögens nicht zustehen, muss deshalb im weiteren Verlauf des Jahres mit Post vom Amt rechnen.

Ob es solche Fälle geben wird und wenn ja, in welcher Zahl, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Dass die deutschen Finanz- und Sozialämter von dieser neuen Möglichkeit der Aufklärung Gebrauch machen werden, liegt aber auf der Hand. Insofern ist die Sorge einiger der hier lebenden Türken nachvollziehbar.

Strafverfahren sollen in den Fällen eingeleitet werden, in denen Geldbeträge von mehr als 100.000 Euro nicht gegenüber dem Finanzamt erklärt wurden. Im Falle eines Verdachts können die Daten für einen Zeitraum, der bis zu zehn Jahre zurückliegt, abgerufen werden. Meldet sich eine betroffene Person selbst und kooperiert anschließend mit den deutschen Behörden, kann diese Frist auf fünf Jahre verkürzt werden.